Informationen der Kanzlei Wurster & Heigl
Alles rund ums Recht
Unsere Vollmacht und unser Datenschutz zum Ausdrucken
Kosten
Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dessen Bestimmungen und insbesondere auch das Vergütungsverzeichnis finden Sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/index.html
Bei Beratungsmandaten vereinbaren wir mit Ihnen gerne individuelle Gebühren. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, dann fällt für Sie unter Umständen nur die im Rechtsschutzversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung an. In vielen Fällen kommt auch eine (nachträgliche) Erstattung der Kosten durch den Gegner in Betracht. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen trägt die Kosten des eingeschalteten Rechtsanwalts die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Kindesunterhaltstabelle 2023
Die Düsseldorfer Tabelle 2023 zur Berechnung des Kindesunterhalts finden Sie hier:
Übernahme der Kosten durch den Staat
Sofern Ihre finanziellen Möglichkeiten eingeschränkt sind, besteht für Sie unter Umständen die Möglichkeit, eine Übernahme der Rechtsanwalts- und gegebenenfalls Gerichtskosten durch den Staat zu beantragen (früher auch „Armenrecht“ genannt). Hierfür gibt es zwei verschiedene Vordrucke:
a. Beratungshilfe
benötigen Sie für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts, sei es nur im Rahmen einer Beratung oder auch im Rahmen eines Briefwechsels mit der Gegenpartei.
Das zugehörige Antragsformular finden Sie hier:
b. Prozesskostenhilfe
bzw. Verfahrenskostenhilfe (so die korrekte Bezeichnung in familienrechtlichen Angelegenheiten) dagegen ist zu beantragen für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts. Im Falle der Bewilligung sind Sie von den Gerichtskosten und den Kosten des eigenen Anwalts befreit, jedoch nie von den Kosten der Gegenpartei und den Kosten des gegnerischen Anwalts.
Das zugehörige Antragsformular finden Sie hier:
Sollten Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen haben, sind wir Ihnen dabei selbstverständlich gerne behilflich.
Noch eine Bitte von uns an Sie:
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