Rechtsanwalt für Privatrecht
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Das Privatrecht zeichnet sich dadurch aus, dass hier zwei Bürger gegeneinander streiten. Hierfür ist dann der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten (Amts- und Landgericht) eröffnet.
Die Beziehungen der Bürger zueinander können auf einer Vielzahl unterschiedlicher Verträge beruhen.
In Betracht kommen insbesondere:
- Kaufvertrag (insbesondere Onlinehandel)
- Garantie und Gewährleistung bei Mängeln
- Leasing
- Bürgschaft
- Kreditverträge/Darlehen
- Leihe