Rechtsanwalt für Familienrecht
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Globalisierung und eine multikulturelle Gesellschaft erfordern mehr und mehr Kenntnisse nicht nur im deutschen, sondern auch im ausländischen Recht. Familienrechtliche Mandate sind zwingend der Prüfung zu unterziehen, ob deutsches oder ausländisches Familienrecht zur Anwendung kommt. Ein internationaler Bezug ist gegeben, wenn einer oder beide Ehegatten eine andere Staatsangehörigkeit haben, Vermögen im Ausland belegen oder im Ausland leben.
Die Zuständigkeitsprüfung entscheidet darüber, ob ein deutsches oder ausländisches Gericht anzurufen ist. Abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen besteht unter Umständen die Möglichkeit, für Sie Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Das entsprechende Formular finden Sie zum Download unter der Rubrik „Informationen“.
Beim Ausfüllen sind wir selbstverständlich gerne behilflich.
Bei folgenden Themen stehen wir Ihnen zur Seite:
- Ehevertrag und Partnervertrag
- Scheidung
- Güterrecht (gesetzlicher Güterstand und Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
- Unterhalt (als Ehegatte, bei Trennung und nachehelich)
- Kindesunterhalt
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Abstammung und Vaterschaftsfeststellung bzw. -Anfechtung
- Versorgungsausgleich und Rentenanwartschaften
- Namensrecht
- Betreuungsrecht (Vormundschaft)