Die Indexmiete ist eine Möglichkeit, die Miete an die Inflation anzupassen. Sie birgt Chancen und Risiken für beide Parteien. Eine Mieterhöhung mittels Indexklausel ist nicht immer wirksam. So müssen u. a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Indexklausel muss ausdrücklich in den Vertrag Eingang gefunden haben.
  • Die Indexklausel muss inhaltlich verständlich sein; insbesondere muss nachvollziehbar sein, wann und wie sich die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex anpasst.
  • Die Indexklausel muss für beide Seiten gelten, also sowohl für die Erhöhung der Miete als auch für die Absenkung der Miete.
  • Die Miete muss mindestens 1 Jahr lang unverändert bleiben.

Fachanwalt Andreas Heigl in Deggendorf berät sowohl Mieter als auch Vermieter zum aktuellen Thema Indexmietvertrag.

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